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   VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13   

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VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13 (https://dejure.org/2014,110803)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2014 - A 9 K 3116/13 (https://dejure.org/2014,110803)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - A 9 K 3116/13 (https://dejure.org/2014,110803)
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  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Maßgebend ist in dieser Hinsicht damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90-, BVerwGE 89, 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1872/12

    Keine Gruppenverfolgung Homosexueller in Kamerun

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzu­ nehmen, wenn bei der vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Um­ stände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen spre­ chenden Tatsachen überwiegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1872/12 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Die Voraussetzungen für die Annahme einer begründeten Furcht vor Verfolgung ent­ sprechen den Voraussetzungen, die von der Rechtsprechung des Bundesverwal­ tungsgerichts für das Vorliegen einer "Verfolgungsgefahr" verlangt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7/11 -, juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Erforderlich aber auch aus­ reichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist danach, dass sich eine vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt dass eine wesentliche Ver­ schlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 -, DVBI. 2007, 254 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Ab­ schiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer ver­ fassungswidrigen Schutzlücke in Betracht, das heißt nur zur Vermeidung einer ext­ remen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2008 - 1 0 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2010 - A 11 S 331/07 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Unter einer eine Vorverfolgung begründenden unmittelbar drohenden Verfolgung ist eine bei der Ausreise mit beachtlicher Wahr­ scheinlichkeit drohende Verfolgung zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45/92 -, DVBI. 1994, 524).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - A 11 S 331/07

    Keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure für Volksgruppe der Roma im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.10.2014 - A 9 K 3116/13
    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Ab­ schiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer ver­ fassungswidrigen Schutzlücke in Betracht, das heißt nur zur Vermeidung einer ext­ remen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2008 - 1 0 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2010 - A 11 S 331/07 -, juris).
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